Bei der Volkswagen Mitfahr-App handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Volkswagen AG (nachfolgend „Plattform“ oder „Plattform der Volkswagen AG“ genannt). Das Angebot richtet sich an die Mitarbeiter der Volkswagen AG – Marke Volkswagen Pkw – sowie an die Mitarbeiter der Audi AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich zur privaten Nutzung. Abhängig vom Mobilfunkanbieter können zulasten des Nutzers Kosten für die Internetverbindung anfallen.
Die Volkswagen AG ermöglicht den Nutzern der mobilen Applikation von Volkswagen (diese werden nachstehend „Nutzer“ genannt), die Plattform und die auf der Plattform von den Nutzern eingestellten Inhalte auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der jeweils geltenden sonstigen rechtlichen Vorschriften für den Zeitraum des Betriebes dieser Plattform zu nutzen. Mit der Nutzung der Plattform erklärt der Nutzer sein Einverständnis in diese Nutzungsbedingungen.
Die Plattform stellt eine rein technische Grundlage dar, die auf der Plattform registrierten Nutzern die Möglichkeit gibt, untereinander eigenständig zum Zwecke der Bildung von Fahrgemeinschaften in Kontakt zu treten. Die Leistung der Volkswagen AG ist auf diese technische Zurverfügungstellung der Plattform beschränkt. Fahrgemeinschaften werden direkt zwischen den Nutzern vermittelt und gebildet. Eine Einigung kommt mithin ausschließlich zwischen den Nutzern – ohne Beteiligung des Plattformbetreibers – zustande. Rechte und Pflichten, die sich aus der Vermittlung bzw. aus der Fahrgemeinschaft ergeben, sind mithin ausschließlich zwischen den Nutzern zu regeln. Die Plattform ist ausschließlich für die private Nutzung und nur für die Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Der Nutzer sollte das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sofern der Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für die Wirksamkeit von Willenserklärungen des Minderjährigen die Einwilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen den einzelnen Nutzern dieser Plattform.
Die Plattform darf vom jeweiligen Fahrzeugführer während des fahrenden Betriebs des Kraftfahrzeuges nicht bedient werden, damit dieser nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten.
a. Die Volkswagen AG behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen in einer für den Nutzer zumutbaren Weise und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird der Nutzer über die Plattform ausdrücklich hingewiesen und um sein Einverständnis mit den etwaig geänderten Nutzungsbedingungen gebeten. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen.
b. Ferner behält sich die Volkswagen AG das Recht vor, den Leistungsumfang der Plattform jeder Zeit zu erweitern, zu kürzen oder Funktionalitäten zu ändern. Denn insbesondere die schnelle Entwicklung des Internets macht es erforderlich, dass die Volkswagen AG von Zeit zu Zeit Anpassungen der Plattform in technischer und inhaltlicher Hinsicht vornehmen muss.
c. Da es sich bei dem App-Angebot der Volkswagen AG um einen für alle Nutzer kostenlosen Dienst handelt und alle Nutzer gleich behandelt werden müssen, ist eine weitere Nutzung der App durch den Nutzer im Falle eines Widerspruchs gegen die geänderten Nutzungsbedingungen oder die geänderte Plattform unzulässig.
4. Unzulässige Nutzung; Nutzungsbedingungen Dritter
a. Bei der Nutzung der Plattform sind insbesondere Urheber-, Namens- und Markenrechte sowie sonstige Rechte der Volkswagen AG und Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Den Nutzern ist es untersagt, die Plattform unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen zu nutzen. Der Nutzer hat jede missbräuchliche Nutzung der Plattform zu unterlassen, insbesondere darf er die Plattform oder ein Teil davon nicht in andere Webangebote, weder private noch kommerzielle, integrieren oder die Plattform kommerziell nutzen.
b. Diese App bietet auch Funktionalitäten von Drittanbietern, für die die Nutzungsbedingungen des nachstehend aufgeführten Anbieters gelten, die der Nutzer unter folgenden Internetadressen des Anbieters findet:
• Das Kartenmaterial wird angeboten von Google Maps: https://maps.google.de
• Es gelten die Nutzungsbedingungen von Google Maps: http://www.google.com
• Die Google Maps Dienste sind Teil des Leistungsangebotes von Google Maps. Die Volkswagen AG übernimmt keine Verantwortung für ihre Gebrauchstauglichkeit in der App.
• Die Schnittstelle (API von Google) darf nicht modifiziert oder abgeleitet werden.
• Die Schnittstelle (API von Google) bzw. der Source Code dürfen nicht zur Kommunikation mit der Schnittstelle dekompiliert, analysiert oder reengineert werden.
• Google hält die Rechte an der API und jedem Google Dienst.
Die Volkswagen AG macht sich diese über die vorstehend genannten Internetadressen vom jeweiligen Anbieter zugänglich gemachten Inhalte nicht zu eigen und ist hierfür demzufolge auch nicht verantwortlich.
5. Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen und unzulässige Inhalte
a. Die Volkswagen AG respektiert die Rechte Dritter und geltendes Recht. Der Nutzer dieser Plattform ist aufgefordert, dieses ebenfalls zu tun.
b. Sollte der Nutzer der Auffassung sein, dass Inhalte der Plattform seine Rechte, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, bittet die Volkswagen AG unverzüglich um entsprechende Mitteilung.
Die Volkswagen AG bittet diesbezüglich um eine Beschreibung bzw. Nennung des entsprechenden Inhalts sowie dessen Fundort auf der Plattform.
Die Volkswagen AG bemüht sich um einen reibungslosen Betrieb der App. Hingegen kann die Volkswagen AG nicht gewährleisten, dass die App zu jeder Zeit technisch fehlerfrei funktioniert oder das zur Übertragung der Daten erforderliche TK-Netz verfügbar ist.
a. Die Volkswagen AG haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für von der Volkswagen AG ausdrücklich gewährte Garantien/Zusicherungen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Volkswagen AG nur in Fällen kostenpflichtiger Apps und hierbei nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer deswegen vertrauen darf, wobei die Höhe der Ersatzansprüche summenmäßig begrenzt ist auf die vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schäden. Eine Haftung der Volkswagen AG für mittelbare Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen.
b. Eine darüber hinaus gehende Haftung der Volkswagen AG als Betreiber der Plattform ist ausgeschlossen. Die Volkswagen AG haftet insbesondere nicht für technische Störungen, die ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Volkswagen AG haben und ferner nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen.
Die Volkswagen AG haftet insbesondere auch nicht für nicht zustande gekommene Mitfahr- und Reisegelegenheiten oder Absprachen, die unter den Nutzern getroffen wurden. Ferner übernimmt die Volkswagen AG keine Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der Inhalte, die von Nutzern oder Dritten in die Plattform eingestellt werden sowie für die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Nutzer der Plattform. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die auf der Plattform enthaltenen Inhalte anderer Nutzer oder Dritter auf eigenes Risiko benutzt, sich auf eigenes Risiko auf diese Inhalte einlässt und keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen die Volkswagen AG wegen Inhalte anderer Nutzer oder Dritter geltend machen kann.
c. Die Volkswagen AG haftet ferner nicht für vom Nutzer hochgeladene oder auf sonstigem Wege eingestellte Beiträge, soweit diese Inhalte
• die Rechte Dritter verletzen und die Volkswagen AG hiervon keine Kenntnis hat und im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen sich die Verletzung der Rechte Dritter ergibt, oder die
• Volkswagen AG unverzüglich tätig geworden ist, um rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren, sobald die Volkswagen AG von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt hat.
a. Im Rahmen der Registrierung besteht die Möglichkeit nutzerspezifische Daten anzulegen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und beim Einstellen von Inseraten korrekte Angaben zu machen und seine Daten aktuell zu halten. Die Pflichtangaben (Vorname, Name, e-mail-Adresse und private Telefonnummer) sind im Registrierungsfeld durch ein * gekennzeichnet. Die weiteren Angaben sind optional. Zur Anmeldung auf der Plattform wird die User ID abgfragt, die nur zum Zweck der Authentifizierung benötigt wird.
Die Start- und Zielorte für Fahrten bzw. Fahrgesuche sowie Vorname, Name, e-mail-Adresse, Profilbild (falls gepflegt) und die Anzahl der Fahrzeuge des Anbieters einer Fahrgemeinschaft sind für die anderen Nutzer sichtbar.
b. Die Angaben zum Fahrzeug dienen der späteren Planung von Fahrgemeinschaften. Einem Profil können mehrere Fahrzeuge mit der jeweiligen Anzahl freier Plätze zugeordnet werden. Die Fahrzeugdaten sind in der App hinterlegt. Die Marke und Bezeichnung des genutzten Fahrzeuges dienen lediglich statistischen Zwecken.
c. Die Volkswagen Mitfahr-App bietet die Möglichkeit per Push Notfication (Push-Technologie oder Server-Push beschreibt eine Art der Kommunikation bei der Daten übermittelt werden, obwohl die empfangene App im Hintergrund läuft) informiert zu werden, wenn beispielsweise neue Gesuche für den Beitritt zu einer Fahrgemeinschaft vorliegen.
d. Geodaten werden zur Nutzung der Google-Maps-Dienste über den integrierten GPS Empfänger des Mobiltelefons an Google gesendet. Unter Geodaten versteht man die Positionsdaten des Mobiltelefons.
a. Die Plattform darf nicht kommerziell genutzt werden. Fahrzeugführer dürfen sich von ihren Mitfahrenden lediglich die eigenen Kosten erstatten lassen.
b. Bei Nutzung von WA-Leasingfahrzeugen sind die „Vertragsbedingungen für Überlassung“, bei der Nutzung eines Dienstwagen ist die OA 902 einzuhalten.
c. Bitte beachten Sie auch die wichtigen rechtlichen Informationen zu dem Thema Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit auf der nachstehend verlinkten Seite:
Link: Wegeunfälle
d. Auf die Nutzung der Inhalte der Volkswagen Plattform sowie auf diese Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen Anwendung.
e. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Volkswagen AG zuständige Gericht.
Stand: April 2015
Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle. Genau genommen sind es Wegeunfälle, auch wenn dieser Begriff im Sozialgesetzbuch Teil VII - Gesetzliche Unfallversicherung - nicht vorkommt.
Auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und dem Unternehmen besteht Unfallversicherungsschutz, abgesehen von Sonderfällen wie beispielsweise Unfällen durch Alkoholeinfluss.
Häufig werden jedoch Einkäufe, Besuche oder andere private Erledigungen mit dem Arbeitsweg verbunden. Nach einem Unfall fragt die Berufsgenossenschaft nach der genauen Wegstrecke, der Dauer der Besorgung und anderem. In einer Reihe von Grundsatzentscheidungen hat das Bundessozialgericht den Rahmen gesteckt, welche Wegstrecken dem Arbeitsweg zuzurechnen sind, wo die Privatsphäre beginnt und der Arbeitsunfallschutz endet.
1. Die Wahl des Verkehrsmittels steht der versicherten Person frei. Inline-Skaten ist genauso versichert wie Auto fahren, Bahn fahren oder zur Fuß gehen.
2. Der Versicherungsschutz beginnt und endet – auch bei Mehrfamilienhäusern – an der Außentür des Wohngebäudes.
3. Bei Fahrgemeinschaften sind Abweichungen vom direkten Weg zur Aufnahme oder zum Absetzen von mitfahrenden Personen in den Versicherungsschutz einbezogen.
4. Versichert sind Abweichungen vom direkten Weg wegen einer Unterbringung von Kindern in Tagesstätten oder bei anderen Betreuungspersonen.
5. Der Versicherungsschutz bleibt bei Abweichungen infolge besonderer Verkehrssituationen (z. B. Umfahren von Verkehrsstaus) erhalten.
6. Nicht versichert sind Strecken außerhalb des direkten Weges, die für private Besorgungen oder Erledigungen benutzt werden. Das gilt auch für Erledigungen auf dem direkten Weg, wenn er wegen Einkäufen oder Betanken des Fahrzeuges unterbrochen wird.
7. Nach Unterbrechungen des Weges lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf. Es sei denn, die Unterbrechung hat länger als 2 Stunden gedauert.
8. Beginnt oder endet der Weg nicht in der Wohnung, sondern an einem anderen Ort (sog. Dritter Ort), kommt es darauf an, ob dieser Weg in einem angemessenen Verhältnis zum üblichen Weg steht. Wenn ja, besteht Versicherungsschutz.
9. Durch Alkoholeinfluss verursachte Unfälle können grundsätzlich nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden. Dies gilt auch bei Fahruntüchtigkeit wegen Drogeneinflusses und ggf. bei Medikamenteneinwirkung.
Quellen: